Gut ausgebildete Mitarbeiter sind die Voraussetzung für einen reibungslosen und sicheren Betrieb. Die Verantwortung dafür liegt beim jeweiligen Unternehmer. Das gilt vielerorts auch aus rechtlicher Sicht. Vorschriften zum Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Betriebssicherheit legen fest, dass Bediener von Arbeitsmitteln sachgemäß ausgebildet sein müssen. Geschulte Mitarbeiter erkennen Gefahrensituationen, sind sicherer in der Bedienung und in der Lage, Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Ausbildung zum Staplerfahrer (Staplerschein)
Ausbildung zum Kranführer für Brückenkrane, Portalkrane und Ladekrane
Ausbildung Hubarbeitsbühnenbediener (HAB) für Teleskopbühnen, Scherenbühnen und Fahrzeugbühnen
Wir vermitteln Teilnehmer bei unserer Schulung die Aufgaben und Pflichten, den physikalischen Aufbau und die Besonderheiten, die beim Bedienen eines Kranes von Bedeutung sind.
Lernen Sie alle wichtigen Funktionen einer Hubarbeitsbühne kennen. Nach der Schulung besitzen Sie fundamentierte Kenntnisse in der Bedienung, Steuerung sowie dem sicheren Umgang.
Unternehmer müssen dafür Sorge tragen, dass Gabelstaplerfahrer in Betrieben mindestens einmal jährlich unterwiesen werden (§ 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)).