Gut ausgebildete Mitarbeiter sind die Voraussetzung für einen reibungslosen und sicheren Betrieb. Die Verantwortung dafür liegt beim jeweiligen Unternehmer. Das gilt vielerorts auch aus rechtlicher Sicht. Vorschriften zum Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Betriebssicherheit legen fest, dass Bediener von Arbeitsmitteln sachgemäß ausgebildet sein müssen. Geschulte Mitarbeiter erkennen Gefahrensituationen, sind sicherer in der Bedienung und in der Lage, Unfälle und Schäden zu vermeiden.
- Ausbildung zum Staplerfahrer (Staplerschein)
- Ausbildung zum Kranführer für Brückenkrane, Portalkrane und Ladekrane
- Ausbildung Hubarbeitsbühnenbediener (HAB) für Teleskopbühnen, Scherenbühnen und Fahrzeugbühnen
- Jährliche Unterweisung nach BGV A1